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Studienfinanzierung: vom Bafög bis zum studentischen Nebenjob

Ein Studium ist alles andere als billig. Neben den Studiengebühren in einigen Bundesländern schlagen (unter anderem) auch Lehrmaterialien, Wohnung und Lebenshaltungskosten zu Buche. Um tatsächlich studieren zu können, müssen angehende Studenten also nicht nur die Zugangsvoraussetzungen der Hochschulen erfüllen. Auch die Finanzierung des Studiums muss von den Studenten vorab gesichert werden.

Zur Finanzierung eines Studiums können Studenten verschiedene Möglichkeiten, von der Finanzierung durch die Eltern bis zu einem Nebenjob, nutzen. Die einfachste Studienfinanzierung ist dabei naturgemäß die Unterstützung der Eltern. Hierbei kommen die Eltern für die monatlichen Kosten des Studiums (Studienkosten und Lebenshaltungskosten) ihres Kindes auf.

Allerdings kann längst nicht jeder Student auf zahlungskräftige Eltern zählen. Studenten aus einkommensschwächeren Familien können jedoch staatliche Unterstützung (BAföG) für ihr Studium beantragen. Mit der Zahlung von BAföG wird es Studenten unabhängig vom Einkommen der Eltern ermöglicht, ein Studium aufzunehmen. Bafög muss bei den Behörden beantragt werden. Es empfiehlt sich dies aufgrund der langen Bearbeitungszeiten möglichst frühzeitig zu tun. Um BAföG bewilligt zu bekommen, müssen Studenten verschiedene Nachweise vorlegen. Dazu zählen unter anderem die Einkommensnachweise der Eltern aus den vergangenen Jahren und ein Studiennachweis. Um während der gesamten Studienzeit BAföG beziehen zu können, müssen Folgenanträge gestellt und Leistungsnachweise (ab dem fünften Semester) erbracht werden. Die BAföG-Zahlungen setzen sich jeweils zu 50 Prozent aus einer staatlichen Förderung und einem Darlehen zusammen. Den Darlehensanteil müssen Studenten nach dem Ende ihres Studiums zurückzahlen.

Studenten, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können einen Studienkredit zur Finanzierung nutzen. Dieser ist Studenten zumeist ohne Einkommens- oder Vermögensnachweise (eigene oder der Eltern) zugänglich. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht jedoch nicht. Studienkredite werden den Studenten in monatlichen Raten (in vorher vereinbarter Höhe) ausgezahlt. Studenten sollten den Kreditrahmen so gering wie möglich halten, da sie den Kredit vollständig zurückzahlen müssen. Bis zum Beginn der Rückzahlung wird den Studenten nach ihrem Studium eine Karenzzeit eingeräumt. Allerdings muss das Darlehen mit Zinsen zurückgezahlt werden. In der Regel müssen Studenten auch bei Studienkrediten nach der Regelstudienzeit Leistungsnachweise vorlegen.

Alternativ zum Studienkredit, der von Banken vergeben wird, gibt es den Bildungskredit. Hierbei handelt es sich um einen Kredit vom Staat. Dieser kann von Studenten nach dem Ende ihres Grundstudiums beantragt werden. Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten an den Studenten ausgezahlt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer höheren Einmalzahlung. Die Förderungshöchstdauer liegt bei 24 Monaten. Studenten müssen ihren Bildungskredit frühestens vier Jahre nach Erstbezug (erster Geldeingang durch Bildungskredit) zurückzahlen.

Eine ganz andere Form der Studienfinanzierung sind. Das Besondere hieran ist, dass Studenten keinen Anspruch darauf erheben können. Studenten können sich lediglich um ein Stipendium bewerben oder sie müssen durch außergewöhnliche Leistungen in ihrem Fach aufgefallen sein. Stipendien werden stets von privaten oder öffentlichen Stiftungen vergeben. Um mit einem Stipendium gefördert zu werden, müssen Studenten die unterschiedlichsten Kriterien erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Stifter und Fachgebiet. Mit einem Stipendium soll es Studenten ermöglicht werden, sich ohne finanziellen Druck auf ihr Studium konzentrieren zu können. Stipendien werden oft für besonders exotische Fachrichtungen vergeben.

Staatliche Förderungen, Stipendien oder die finanzielle Unterstützung der Eltern sind jedoch oft nur die Grundlage der Studienfinanzierung. Die meisten Studenten müssen ihr Budget durch einen Nebenjob aufbessern. Bei diesen Nebenjobs für Studenten handelt es sich zumeist um Minijobs im Gastronomiebereich, um leichte Helfertätigkeiten oder um Promotionjobs. Für Studenten gilt jedoch, dass sie in einem Vollzeitstudium maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Studenten, die neben dem Studium mehr arbeiten, können ihren Studentenstatus verlieren. Und damit haben Studenten keinen Anspruch mehr auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.

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