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Studienkredit



Der Studienkredit stellt eine relativ neue, zuverlässige Möglichkeit der finanziellen Absicherung während des Studiums dar. Im Gegensatz zum Bafög handelt es sich beim Studienkredit um ein vollständiges Darlehen - welches, nach einer gewissen Karenzphase, in zinsgünstigen Raten rückgezahlt werden muss. Nicht zu verwechseln ist der Studienkredit übrigens mit dem Bildungskredit: Während Letzterer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben wird, kann ein Darlehen in Form eines Studienkredits ausschließlich durch Banken gewährt werden. Ein typisches Beispiel ist hier die kfw Bank, ausführlich Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Studienkredite werden beispielsweise über die Hausbank vermittelt; entsprechende Informationen finden sich aber auch auf offiziellen Seiten wie dem des eingangs genannten Bundesministeriums.

Ein Studienkredit füllt die finanzielle Lücke, welche sich durch ganz verschiedene, oftmals auch unglückliche Situationen ergeben kann: Wer beispielsweise bereits Bafög beantragt hat, dann aber nach mehreren Semestern sein Studienfach wechseln möchte, der hat seinen Anspruch auf diese Förderung verwirkt. Ein Job neben dem Studium ist oftmals zeitintensiv oder bringt nicht genügend Verdienst, um den Bafög Ausfall wieder auszugleichen. Und auch die Eltern können oder wollen nicht immer (in voller Höhe) für die monatlichen Ausgaben aufkommen. Ein Studienkredit bietet hier die Möglichkeit, unabhängig zu bleiben und das Studium ganz nach Wunsch weiterführen zu können. Und auch für Erstsemester kann diese Finanzierungsmöglichkeit durchaus interessant sein: Der Kredit kann bis zu einem Maximalbetrag in beliebiger, auch geringerer Höhe beantragt werden. Dies bietet finanziellen Spielraum, falls die knappe Monatskalkulation keine Extraausgaben erlaubt. Eine Kündigung ist nach entsprechender Frist zu jeder Zeit möglich - wichtig jedoch: Ab Kündigung des Kreditvertrags beginnt die Karenzphase, nach der die ersten Beträge in Raten zurück gezahlt werden müssen. Eventuell kann hier jedoch eine Stundung beantragt werden, so lange sich der Kreditnehmer noch in Ausbildung / Studium befindet.

Umgekehrt gilt dasselbe: Ähnlich wie beim Bafög, so müssen auch beim Studienkredit entsprechende Nachweise erbracht werden. Nur dann ist eine Fortsetzung der monatlichen Zahlungen gewährleistet. Über die genauen Bedingungen zum Studienkredit und seinen Bedingungen informiert beispielsweise die eigene Hausbank; im Internet zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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