Praktikum - Praktika
Ein Studium an einer Universität oder Hochschule besteht in der Regel aus dem Vermitteln von Wissen. Für die praktische
Umsetzung im späteren Berufsleben ist das freilich nicht ausreichend. Daher gehören zu jedem Studium auch diverse
Praktika. Während dieser Praktika sammeln die Studenten praktische Erfahrungen im jeweiligen Beruf. Zudem haben
Studenten hierbei die Möglichkeit, ihr theoretisches Wissen praktisch anzuwenden. Praktika können aber auch den
späteren beruflichen Werdegang beeinflussen. Nicht nur, weil die Praktikanten während ihrer Zeit im Unternehmen
wichtige Kontakte knüpfen können. Die Arbeit der Praktikanten in den verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens
kann auch Einfluss auf deren berufliche Zielsetzung haben. Unter Umständen kann ein Praktikum sogar dazu führen,
dass Studenten ihre Studienfächer wechseln. Das kann der Fall sein, wenn Studenten während des Praktikums feststellen,
dass die dortige Arbeit nicht mit ihren Interessen übereinstimmt.
Um sicher zu gehen, auf welchen Studienfächern der Schwerpunkt liegen soll, ist es angehenden Studenten zu empfehlen,
bereits vor dem Studium Praktika zu absolvieren. Ein
Praktika vor dem Studium ist grundsätzlich empfehlenswert -
nicht nur als Orientierung. Bei einigen Studienfächern gilt ein Praktikumsnachweis sogar als Zugangsvoraussetzung
für ein Studium. Vor allem Fachhochschulen mit praxisbezogenen Studiengängen verlangen häufig ein Vorpraktikum.
Der vorab gewonnene Einblick in die Praxis erleichtert sowohl Studienanfängern als auch Lehrkräften den Studienbeginn.
Aber nicht nur an Fachhochschulen ist ein Vorpraktikum häufig Pflicht. Auch einige Studiengänge an Hochschulen
erfordern ein Vorpraktikum. Vor allem bei Studiengängen im medizinischen, sozialen oder technischen Bereich wird
von Studienbewerbern ein Vorpraktikum verlangt.
Die Dauer eines Pflichtpraktikums vor dem Studium kann unterschiedlich lang sein. Unterschiede gibt es je nach
Studiengang und Hochschule. In der Regel bewegt sich die Dauer von Pflichtpraktika vor dem Studium zwischen
sechs Wochen und drei Monaten. Bei Studiengängen im sozialen oder medizinischen Bereich können es sogar sechs
Monate bis zu einem Jahr sein.
Unabhängig von Art und Dauer eines Praktikums sollten Schulabgänger ihre Bewerbung für einen Praktikumsplatz
frühzeitig einreichen. Bewerber, die sich nicht rechtzeitig kümmern, können so unter Umständen erst ein oder zwei
Semester später mit ihrem Studium beginnen. Spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn sollten sich Schulabgänger
um einen Platz bemühen. Eine frühzeitige Bewerbung um einen Praktikumsplatz ist auch aus einem anderen Grund sinnvoll.
Vor allem Praktikumsplätze in großen, "wichtigen" Unternehmen sind heiß begehrt und daher knapp.
Auf der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz können sich Bewerber zum Teil an ihre zukünftige Hochschule
wenden. Auch wenn die Hochschulen nur selten bei der Stellenvermittlung behilflich sein können, sollten angehende
Studenten den Weg dorthin suchen. Dort können Studenten die Kriterien für ihre Pflichtpraktika erfragen. So müssen
zum Beispiel Praktika für technische Berufe in einem Meisterbetrieb absolviert werden.
Ein Praktikum (freiwillig oder verpflichtend) gilt immer als normales Beschäftigungsverhältnis. Das bedeutet,
dass die Praktikanten Anspruch auf Urlaub haben. Auch sonst gelten die Bestimmungen eines normalen
Beschäftigungsverhältnisses. Sollte es sich um ein bezahltes Pflichtpraktikum handeln, dann haben die
Praktikanten außerdem Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings sind bezahlte Pflichtpraktika
vor dem Studium sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, bekommt der Praktikant monatlich mehr als 360 Euro
Praktikumsvergütung, so muss er die üblichen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) zahlen. Liegt die Praktikumsvergütung unterhalb dieser Grenze,
so muss das Unternehmen die Beiträge allein abführen. Auch besteht für den Praktikanten dann die Möglichkeit,
weiterhin kostenlos in der Familienversicherung (Krankenversicherung) mitversichert zu bleiben.
Werden Praktikanten bei ihrem Pflichtpraktikum vergütet, so gilt dies als Einkommen. Dieses kann dann unter anderem
beim Wohngeld, ALG II, bei der Einkommenssteuer oder beim BAföG angerechnet werden. Studenten mit bezahltem
Praktikum vor dem Studium sollten sich daher auch über die geltenden Einkommensgrenzen informieren.
Weitere Infos findet ihr unter Auslandspraktikum