Studienstart
Studienstart: Nach dem Abitur haben die Schulabgänger verschiedene Möglichkeiten, ihren weiteren
Bildungsweg zu gestalten. Viele Abiturienten wählen ein Studium einer bestimmten Fachrichtung, um so einen
bestimmten Abschluss zu erzielen.
Ein Studium, gleich welcher Art, ist natürlich immer mit Kosten verbunden - als Alternative bietet sich hier das duale Studium an.
In manchen Bundesländern müssen zum
Beispiel Studiengebühren bezahlt werden. Weitere Kosten fallen auch für
das Lernmaterial an. Neben diesen
studienbezogenen Kosten muss natürlich auch für den Unterhalt gesorgt werden. Hier haben vor allem
Vollzeitstudenten einen Vorteil, da im Bereich Versicherungen, Telekommunikation, Nutzung von öffentlichen
Verkehrsmitteln und vielem mehr Vergünstigungen angeboten werden. Entsprechend ist der Student angehalten,
sein Studium nachzuweisen, was üblicherweise mit einem Studentenausweis geschieht. Außerdem besteht die Möglichkeit,
BAföG zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Förderung, die zu 50 Prozent aus einem zinsfreien
Darlehen besteht. Diese 50 Prozent müssen nach Beendigung des Studiums wieder zurückgezahlt werden. Die Bewilligung
des BAföGs richtet sich nach dem Einkommen des Studenten und - soweit vorhanden - auch nach dem Einkommen des
Ehegatten bzw. des Lebenspartners. Auch das Einkommen der Eltern kann eine Rolle spielen.
Studentenjobs
Steuerfachangestellter (m/w/d)
WerkstudentIn - Digital & Marketing Content (m,w,d)
Werkstudent Business Development (m/w/d)
Werkstudent Sales & Marketing Management (m/w/d)
Praktikant Marketing Modern Trade DACH
Werkstudent Expertenbetreuung (m/w/d)
Werkstudent Sales (m/w/d)
Werkstudent Sales Management (m/w/d)
Werkstudent Business Strategy (m/w/d)
Werkstudent im Bereich Real Estate Transactions (m|w|d)
Zu diesen verschiedenen Arten gehören neben dem Vollzeitstudium auch das Teilzeit-, das Abend- und das Fernstudium.
Bei einem Teilzeitstudium verwendet der Student lediglich 20 Wochenstunden auf das Studium. Die restliche Zeit wird der
Arbeit oder anderen Beschäftigungen gewidmet. Dadurch eignet sich ein Teilzeitstudium vor allem auch für
Leistungssportler oder Studenten, die eine andere Person pflegen müssen. Das Abendstudium wird in verschiedenen
Formen der Hochschulen angeboten, kann aber auch an Akademien absolviert werden. In Abendkursen wird das nötige
Wissen vermittelt. Das Fernstudium ist vor allem für Studenten mit Job und Familie die geeignete Wahl. Denn bei
dieser Form des Studiums kann der Student selbst entscheiden, wann er wie viel Zeit in sein Studium investiert.
Das Lernen wird also in Eigenregie durchgeführt. Dennoch gibt es Pflichtveranstaltungen, wozu neben vereinzelten
Vorlesungen natürlich auch die Prüfungen gehören.
Auf einen Studienplatz muss sich der Student erst bewerben. Hierbei spielt
jedoch nicht nur die Abgabefrist und die
Bewerbung selbst eine Rolle. Wichtig sind auch der NC (Numerus clausus) und der Notendurchschnitt des Studenten. Für
jeden Studiengang wird ein bestimmter NC festgelegt. Dieser wird jedoch erst nach Eingang der Bewerbungen der
Studenten bekannt gegeben. Somit wissen Studenten bei Abgabe der Bewerbung noch nicht, ob sie überhaupt für den
gewünschten Studiengang in Frage kommen. Sollte der Notendurchschnitt über dem NC liegen, wird dem Studenten kein
Studienplatz gewährt. In diesem Falle hat er dann die Möglichkeit, seinen
Studienplatz einzuklagen. Die ersten
Schritte auf dem Weg zur Studienplatzklage können ohne rechtlichen Beistand unternommen werden. Später sollte
jedoch ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden, was jedoch mit hohen Kosten verbunden ist. Wer diese Kosten nicht
in Kauf nehmen möchte, kann sich für ein Wartesemester entscheiden. Dieses wird bei den Hochschulen anerkannt und
somit wird der wartende Student für das nächste Semester vorgemerkt.
Aber Studenten, die einen Studienplatz erhalten haben, sind nicht immer damit zufrieden. Bei Studiengängen im
Bereich Medizin, Pharmazie und Tiermedizin muss eine Bewerbung auf einen Studienplatz bei der ZVS (Zentrale
Vergabestelle für Studienplätze) eingereicht werden. Hier hat der Student nicht die Wahl, wo er sein Studium
absolvieren möchte. Es wird ihm durch die ZVS zugeteilt. Ist der Student mit dem Studienort nicht einverstanden,
kann er einen Studienplatztausch anstreben. Getauscht werden kann jedoch
nicht im ersten Semester. Nach Beendigung des ersten Semesters kann der Student über spezielle Tauschbörsen nach
einem geeigneten Tauschpartner suchen.