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Studienplatzklage

Nicht jeder, der einen Studienplatz haben möchte, bekommt auch einen. Das kann daran liegen, dass der Bewerber die notwendigen Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Studiengänge nicht erfüllt. Aber auch ein Mangel an freien Kapazitäten an den Hochschulen kann zu einer Ablehnung führen. Mittels einer Studienplatzklage haben Bewerber jedoch die Möglichkeit, doch noch einen Studienplatz zu bekommen, siehe dazu auch studieren.org/studienplatzklage.

Bewerber, die keinen Studienplatz erhalten, können gerichtlich dagegen vorgehen. Zumeist wird die Studienplatzklage in einem Eilverfahren angestrengt. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass der Kläger seinen Studienplatz doch noch pünktlich zum Semesterbeginn aufnehmen kann.

Bewerber, die sich für einen über die ZVS vermittelten Studienplatz beworben haben (zum Beispiel für ein Medizinstudium), haben bei einer Ablehnung nur wenige Chancen auf Erfolg. Bewerber, die sich direkt an einer Hochschule beworben haben, können auf einen erfolgreichen Ausgang einer Studienplatzklage hoffen. Für eine erfolgreiche Studienplatzklage müssen die Bewerber verschiedene Kriterien erfüllt haben. Unter anderem dürfen dem Bewerber bei seiner Bewerbung keinerlei formelle Fehler unterlaufen sein. Die Bewerbung muss zwingend fristgerecht vollständig eingereicht worden sein. Haben Bewerber dies versäumt, ist eine Studienplatzklage sinnlos.

Wird ein Bewerber von einer Hochschule aufgrund fehlender Kapazitäten abgewiesen, so ist die Hochschule bei einer Studienplatzklage in der Beweispflicht. Die Hochschule muss nachweisen, dass tatsächlich keine Kapazitäten mehr frei sind. Zudem muss die Hochschule begründen, warum die Kapazitäten voll ausgeschöpft sind. Kann die Hochschule nicht ausreichend belegen, dass tatsächlich keine freien Plätze mehr vorhanden sind, so besteht für den Kläger die Aussicht, doch noch einen Studienplatz zu erhalten. Besonders hoch sind die Chancen, wenn andere Bewerber abgesagt haben oder es im Nachrückverfahren noch freie Plätze gibt. Trotz allem gibt es für Bewerber keine Garantie auf einen Studienplatz, wenn sie diesen einklagen.

Studenten, die eine Studienplatzklage in Betracht ziehen, weil sie keinen Platz am gewünschten Standort bekommen haben, können dies ebenfalls einklagen. Allerdings ist es für sie sinnvoller und Erfolg versprechender, wenn sie den Weg des Studienplatztauschs wählen.

Abgelehnte Bewerber sollten es sich reiflich überlegen, ob sie tatsächlich eine Studienplatzklage anstreben sollten. Wie erwähnt gibt es hierfür keine Erfolgsgarantie. Viel wichtiger ist jedoch, dass eine Studienplatzklage enorme Kosten verursachen kann. Die Kosten für eine Studienplatzklage können in ihrer Höhe stark variieren. Das hängt von der Menge der Verfahrensschritte und den Kosten für den Rechtsanwalt ab.

Die ersten Schritte der Studienplatzklage können zumeist ohne Rechtsbeistand gegangen werden. Später wird dies jedoch unumgänglich. Und dann müssen die Kläger mit Kosten von bis zu 1.000 Euro rechnen. Bei einer erfolglosen Studienplatzklage müssen die Kläger diese Kosten in voller Höhe selbst tragen. Je nach Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, sich auf ein Erfolgshonorar zu einigen. Die Kläger zahlen dann die Kosten für ihren Rechtsbeistand bei erfolgreicher Klage. In manchen Fällen kommt es während einer laufenden Studienplatzklage zu einem Vergleich mit der Hochschule. Das bedeutet für den Bewerber, dass er einen Studienplatz erhält. Allerdings muss der Bewerber dennoch die Kosten für den Rechtsbeistand tragen.

Eine Studienplatzklage kann abgelehnten Bewerbern doch noch zu einem Studienplatz verhelfen. Angesichts der hohen Kosten und der unsicheren Erfolgsaussichten, sollten die Bewerber jedoch Alternativen ins Auge fassen. Wenn Bewerber keinen Platz am gewünschten Standort bekommen, ist ein Studienplatztausch sicher die bessere Variante. Bewerber, die aus Gründen mangelnder Kapazitäten abgelehnt wurden, sollten über ein Wartesemester nachdenken. Bewerber, die dennoch unbedingt ihren Studienplatz einklagen wollen, sollten prüfen, ob ihre Rechtschutzversicherung eventuell die Kosten für die Studienplatzklage trägt.

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